Visa Waiver Program (VWP)
Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln).
Bis zu 90 Tage können sich Staatsangehörige der unten aufgeführten Länder ohne vorhergehende Beantragung eines Visums zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in den USA aufhalten oder als Transit-Land nutzen. Sie erhalten im Flugzeug ein Formular (I-94 W) auf dem Aufenthaltsdauer und – zweck angegeben werden. Der untere Abschnitt wird bei der Ankunft abgetrennt und in Ihren Ausweis geheftet. Unter D/S (Duration of Status) ist die genehmigte Aufenthaltsdauer vermerkt. Bei der Ausreise wird dieser Abschnitt an die Fluglinie zurückgegeben.
Personen, die visafrei in die USA einreisen, müssen vor der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff eine ESTA-Genehmigung einholen. Auch wenn Sie eine ESTA-Genehmigung haben, kann es sein, dass Sie das Formular I-94W im Flugzeug ausfüllen müssen. Der Grund hierfür ist, dass bis jetzt nicht alle Fluggesellschaften die ESTA Genehmigung direkt am Ort bestätigen können.
Das Visa Waiver Programm beinhaltet keine generelle Aufenthaltsgenehmigung. Es kann - in seltenen Fällen – passieren, dass der Einreisende an der Grenze abgewiesen wird.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Kurzzeitige Grenzübertritte, wie beispielsweise nach Kanada oder Mexiko, berechtigen nicht zur Ausstellung eines neuen 90-Tage Visums.
Weitere Voraussetzungen für die Einreise:
- ist ein maschinenlesbarer Pass, auch für Kinder. Der Ausweis muss für die Dauer des USA-Aufenthalts gültig sein, bei einigen Ländern sechs Monate darüber hinaus.
- im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden)
- das Sie in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, welches vertraglich an das VWP angeschlossen ist (dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften). Sollte dies nicht so sein, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine
Das Visa Waiver Programm gilt für Bürger folgender Staaten:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Irland, Island, Italien, Japan, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Singapur, Spanien
Staatsbürger folgender Staaten benötigen zusätzlich einen E-Pass:
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Republik Korea, Ungarn, Tschechien, Slowakei
Nichteinwanderungs-Visa
Die Nichteinwanderungsvisa untergliedern sich in folgende verschiedene Typen:
- Besuchervisum (B-Visum)
- Austauschbesucher (J-Visum)
- Studentenvisum (F/M-Visa)
- Schülervisum
- Journalisten/Medien (I-Visum)
- Handels- oder Investorenvisum (E-Visum)
- vorübergehend Beschäftigte (H/L/O/P/Q-Visum)
- Crew-Mitglieder (C1/D-Visa)
- Arbeitserlaubnis für Ehepartner von Haltern von E- & L-Visa
- Diplomaten, Regierungsbeamte, internationale Organisationen
B-Visum
Das B-Visum muss für Reisen, die die Dauer von 90 Tagen überschreiten und für Besucher, die nicht unter das Visa Waiver Programm (VWP) fallen, beantragt werden. Dies ist nur in Verbindung mit einem Interview in der Frankfurter und der Berliner Botschaft möglich. Ausnahme von der Regel: Personen unter 14 und über 59 Jahren. Sie können das Visum schriftlich beantragen. Männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren müssen das Zusatzformular DS157 einreichen. Erwartet werden Unterlagen über den Reiseplan, Finanzierung des Aufenthalts und Nachweise über die Rückkehrintension. Besonders Anträge über einem Zeitraum von sechs Monaten werden besonders sorgfältig geprüft. Eine Verlängerung ist im Gegensatz zu dem VWP grundsätzlich möglich. Das Gesuch wird bei dem zuständigen Service Center der US Einwanderungsbehörde gestellt. Familienangehörige können für den gleichen Zeitraum wie der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung an der Grenze erhalten.
Einwanderungs-Visa
Ein Einwanderungsvisum wird von Jedem benötigt, der zum dauerhaften Aufenthalt in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine Beschäftigung in den Vereinigten Staaten aufnehmen möchten oder nicht.
Für ein Einwanderungsvisum bedarf es im allgemeinen eines genehmigten Einwanderungsgesuchs. Bestimmte Antragsteller wie bevorzugte Arbeitnehmer, Investoren und Gewinner der sogenannten Green-Card-Lotterie können das Gesuch selbst einreichen. Alle anderen Einwanderer müssen entweder einen Verwandten oder einen Arbeitgeber haben, der das Einwanderungsgesuch für sie einreicht.
Das Einwanderungsgesetz der Vereinigten Staaten sieht die Ausstellung von Einwanderungsvisa in den folgenden vier Kategorien vor:
- unmittelbare Angehörige (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern)
- Familiennachzug (Söhne/Töchter, Brüder/Schwestern, Ehepartner und Kinder von Green-Card-Inhabern)
- Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
- Green-Card-Lotterie (Diversity Immigrant Visa Program)
Besondere Visakategorien:
- Zurückkehrende Einwohner (Einwohner mit Daueraufenthaltserlaubnis, die ihren Status als Daueraufenthaltsberechtigte verloren haben)
- Einwanderung von Waisen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website oder direkt bei der Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland.
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